Grundsätzlich kann eine rechtliche Betreuung von jedem Bürger beim zuständigen Amtsgericht angeregt werden. Auch für sich selbst ist eine Anregung möglich. In der Regel geschieht dies jedoch durch Institutionen, Behörden, Angehörige und Pflegeeinrichtungen, die die Einrichtung einer Betreuung beim Amtsgericht anregen. Über die Notwendigkeit einer Betreuung wird dann nach einer ärztlichen Begutachtung und einer darauf folgenden betreuungsgerichtlichen Anhörung entschieden.